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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der XPLORAS UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT-Beratungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und under Anwendung üblicher Sorgfalt. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner und stellt sicher, dass erforderliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können zu Mehraufwand führen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betroffen sind. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und den vereinbarten Auftragsverarbeitungsverträgen, sofern erforderlich.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

An Arbeitsergebnissen eingeräumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die vereinbarten Nutzungsrechte. Vorbestehende Materialien und allgemeine Methodenwissen verbleiben beim Auftragnehmer.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Trier, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

XPLORAS UG

IT-Beratung für Automotive und E-Mobility aus Trier. Wir unterstützen Unternehmen bei der digitalen Transformation entlang der Wertschöpfungskette.

Rudi-Schillings-Str. 1
54296 Trier
[email protected]

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